Professionell. Digital. Bundesweit.

Ihre Partner für pro­fessio­nelle Jahres­ab­schlüsse

Jahresabschluss sicher und digital erstellen lassen – fristgerecht, steuer­konform und bundesweit betreut. Für Unter­nehmen jeder Größe.

USTB

Ihr Jahresabschluss – erstellt von Steuer­beratern und Wirt­schaftsprüfern

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er zeigt, wie Ihr Unter­nehmen im vergangenen Ge­schäftsjahr wirt­schaft­lich ge­wach­sen ist – und bildet die Grund­lage für strate­gische Entschei­dungen, steuer­liche Optimie­rungen und Gespräche mit Banken, Investoren oder dem Finanzamt.

Wir unterstützen Selbstständige, kleine und mittlere Unter­nehmen sowie Kapital­­gesell­schaften bei der ­ Er­stel­lung ihres Jahres­abschlusses nach Handels­gesetz­buch (HGB) und Steuer­­recht – schnell, zuverlässig und auf Wunsch vollständig digital.

Wir kümmern uns um die Zahlen des vergangenen Jahres, damit Sie sich auf die Chancen des nächsten konzentrieren können.

Unsere Leistungen

Jahresabschluss erstellen nach HGB, Steuer­recht & EÜR

Ein professioneller Jahresabschluss bündelt alle Zahlen, die ihr Unter­nehmen ausmachen – und macht sie vergleichbar, prüfbar und belastbar. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – inklusive Bilanzierung und rechtssicherer Dokumentation.

Jahresabschluss nach HGB und Steuerrecht

Erstellung der Handels- und Steuer­bilanz mit Gewinn- und Verlust­rechnung (GuV) sowie – falls erforderlich – Anhang und Lagebericht. Wir prüfen, ob eine Bilanzierungspflicht oder Prüfungs­pflicht besteht und beraten Sie transparent.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Für Freiberufler:innen und kleinere Betriebe erstellen wir eine übersicht­liche EÜR, die steuer­lich korrekt und nachvollziehbar aufgebaut ist – ideal zur Vorlage beim Finanzamt.

Abschlussbuchungen und Bilanzanalyse

Auf Basis Ihrer Buchführung führen wir sämtliche Abschlussbuchungen durch, prüfen Plausibili­täten und erläu­tern Ihnen die Ergeb­nisse in einer klar struktu­rierten Bilanz­analyse.

Sonder- und Zwischenabschlüsse

Bei Gründung, Umwandlung oder Verkauf erstellen wir Sonderbilanzen und Zwischen­abschlüsse nach den geltenden Anfor­derungen.

Jahresabschlussprüfung, E-Bilanz und Offenlegung

Auf Wunsch führen wir eine Jahres­ab­schluss­prüfung durch unsere Wirt­schaft­sprüfer:innen durch, erstellen die E-Bilanz (elektronische Bilanz) und übermitteln sie fristgerecht an das Finanzamt.

Anschließend übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Offen­legung im Bundes­anzeiger – voll­ständig, rechtssicher und zuverlässig.

Ihren Jahresabschluss von Experten erstellen lassen, mit persön­licher Betreuung und bundes­weitem Online-Service

Ob steuerlicher Jahresabschluss, Abschluss nach HGB, Jahres­ab­schlussprüfung oder digitale Jahresabschlusserstellung – Sie erhalten alles aus einer Hand.

Für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform

Wer einen Jahresabschluss machen­ muss­ – und wie wir unterstützen

  • Selbstständige und Freiberuf­ler:innen
    Wir unterstützen Sie bei der Bilanzierung oder EÜR, erklären Unterschiede verständlich und sorgen dafür, dass Ihr Jahresab­schluss alle Anforderun­gen von HGB, Steuerrecht und Finanzamt erfüllt.
  • Kleinunternehmer:innen
    Auch wenn häufig keine Bilanzie­rungspflicht besteht, ist ein Jahres­abschluss hilfreich, um die wirt­schaft­liche Lage transparent zu machen und den Überblick über Einnahmen, Umsatz und Ausgaben zu behalten.
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
    Für Kapitalgesellschaften erstellen wir vollständige Jahresabschlüsse inklusive GuV, Anhang und Offen­legung – und prüfen, ob eine Prüfungs­pflicht nach § 316 HGB besteht. Unsere Abschluss­prüfer:innen stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite.
  • Gründer:innen und Start-ups
    Wir begleiten Sie von der Eröff­nungsbilanz bis zum ersten Jahres­abschluss – mit klaren Prozessen, verlässlicher Beratung und digi­talem Dokumenten­austausch.

Schritt für Schritt zur  Jahresabschluss­erstellung

Transparenz und Effizienz stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb ist die Erstellung Ihres Jahresabschlusses bei uns klar strukturiert – und auf Wunsch vollständig online möglich.

01.

Kennenlern­gespräch

Wir klären Ihren Bedarf, Ihre Ziele und die passen­de Lösung.

02.

Digitale Beleg­übergabe

Digital, flexibel und abge­stimmt auf Ihre Struk­turen.

03.

Datenprüfung

Wir prüfen Ihre Buch­führung sorg­fältig auf Voll­ständig­keit und Plausi­bilität.

04.

Abschluss­buchungen

Alle erforderlichen Abschluss­buchungen werden fach­gerecht durchgeführt.

05.

Jahresabschluss

Erstellt nach HGB – präzise und übersichtlich.

06.

Abschluss­gespräch

Wir erläutern Ihre Ergeb­nisse und bespre­chen offene Fragen persön­lich mit Ihnen.

07.

Bilanzanalyse

Wir zeigen steuerliche und betriebswirtschaftliche Po­ten­ziale klar und verständlich auf.

08.

Offenlegung

Wir übernehmen die frist­ge­rechte Offen­legung im Bun­des­­anzeiger – rechts­sicher und zuver­lässig.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und – je nach Unternehmensform – ein Anhang oder Lagebericht. Diese Unterlagen zeigen die Vermö­gens-, Finanz- und Ertrags­lage Ihres Unternehmens.
Grundsätzlich alle Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB). Für Freiberufler:innen und kleinere Betriebe genügt häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Die Bilanz stellt Vermögen und Schulden gegenüber, während die EÜR den tatsächlichen Geldfluss abbildet. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Rechtsform und der Umsatzgröße Ihres Unternehmens ab.
Die Kosten richten sich nach Aufwand, Unternehmensgröße und der Steuerberater­vergütungs­verordnung (StBVV). Nach einem kurzen Kennenlern­gespräch können wir Ihnen ein transparentes Angebot erstellen.
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger einreichen.
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung drohen Ordnungsgelder, die das Bundesamt für Justiz verhängt. Diese können bereits ab mehreren Hundert Euro beginnen und sich bei weiterer Verzögerung deutlich erhöhen.
Der Wirtschaftsprüfer kon­trolliert, ob der Jahres­abschluss ordnungsgemäß erstellt wurde, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens vermittelt.
Für den Jahresabschluss benötigen wir vollständige Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Belege, Inventarlisten, Verträge und Nachweise zu Forderungen oder Verbindlichkeiten. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser und schneller verläuft die Erstellung.
Die Branche beeinflusst oft die Bewertung von Vermögens­werten, Rückstellun­gen und Abschrei­bungen. In manchen Branchen gelten außerdem besondere handels- oder steuerrechtliche Vorschriften. Wir berücksichtigen diese branchenspezifischen Besonderheiten bei der Erstellung Ihres Abschlusses.
Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann steuerliche Konsequenzen haben und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Nachzah­lungen führen. Zudem kann er das Vertrauen von Banken, Geschäftspartnern und Investoren beeinträchtigen.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Wir beraten Sie persönlich!

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Unser Team aus erfahrenen Steuerbera­ter:innen und Wirtschafts­prüfer:innen vereint Fach­wissen, Präzision und moderne digitale Arbeitsweisen.

Wir betreuen Mandant:innen in ganz Deutsch­land – persönlich, online oder hybrid – und stehen für eine Zusammenarbeit, die klar, transparent und verlässlich ist.

Standort: Dresden – und auch deutschlandweit für Sie da!

Telefon: 0351 3146996-0
E-Mail: info@ustb-beratung.de

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