Professionell. Digital. Bundesweit.

Ihre Partner für pro­fessio­nelle Jahres­ab­schlüsse

Jahresabschluss sicher und digital erstellen lassen – fristgerecht, steuer­konform und bundesweit betreut. Für Unter­nehmen jeder Größe.

USTB Beratung

Ihr Jahresabschluss – erstellt von Steuer­beratern und Wirt­schaftsprüfern

Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er zeigt, wie Ihr Unter­nehmen im vergangenen Ge­schäftsjahr wirt­schaft­lich ge­wach­sen ist – und bildet die Grund­lage für strate­gische Entschei­dungen, steuer­liche Optimie­rungen und Gespräche mit Banken, Investoren oder dem Finanzamt.

Wir unterstützen Selbstständige, kleine und mittlere Unter­nehmen sowie Kapital­­gesell­schaften bei der ­ Erstellung Ihres Jahresab­schlusses nach Handelsgesetzbuch (HGB) einschließlich Handels­bilanz sowie der gesonderten Steuerbilanz nach Steuer­recht – schnell, zuverlässig und auf Wunsch vollständig digital.

Wir kümmern uns um die Zahlen des vergangenen Jahres, damit Sie sich auf die Chancen des nächsten konzentrieren können.

Unsere Leistungen

Jahresabschluss erstellen nach HGB, Steuer­recht & EÜR

Ein professioneller Jahresabschluss bündelt alle Zahlen, die ihr Unter­nehmen ausmachen – und macht sie vergleichbar, prüfbar und belastbar. Wir übernehmen für Sie den ge­samten Prozess – inklusive Bilanzierung und rechtssicherer Dokumentation.

Jahresabschluss nach HGB und Steuerrecht

Erstellung der Handels- und Steuer­bilanz mit Gewinn- und Verlust­rechnung (GuV) sowie – falls erforderlich – Anhang und Lagebericht. Wir prüfen, ob eine Bilanzierungspflicht oder Prüfungs­pflicht besteht und beraten Sie transparent.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Für Freiberufler:innen und kleinere Betriebe erstellen wir eine übersicht­liche EÜR, die steuer­lich korrekt und nachvollziehbar aufgebaut ist – ideal zur Vorlage beim Finanzamt.

Abschlussbuchungen und Bilanzanalyse

Auf Basis Ihrer Buchführung führen wir sämtliche Abschlussbuchungen durch, prüfen Plausibili­täten und erläu­tern Ihnen die Ergeb­nisse in einer klar struktu­rierten Bilanz­analyse.

Sonder- und Zwischenabschlüsse

Bei Gründung, Umwandlung oder Verkauf erstellen wir Sonderbilanzen und Zwischen­abschlüsse nach den geltenden Anfor­derungen.

Jahresabschlussprüfung, E-Bilanz und Offenlegung

1. Jahresabschlussprüfung
Für prüfungspflichtige und freiwillig prüfende Unternehmen führen wir gesetzliche und freiwillige Jahresab­schluss­prüfungen nach §§ 3167 ff. HGB durch. Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen Ordnungsmäßigkeit, Plausibilität und Verlässlichkeit Ihres Jahres­abschlusses und Lageberichts und erstellen einen aussagekräftigen Prüfungsbericht.

2. E-Bilanz (Finanzamt)
Wir erstellen die E-Bilanz auf Basis Ihres Jahresabschlusses und übermitteln sie elektronisch und fristgerecht an das Finanzamt – inklusive der erforder­lichen Taxonomie und Plausibilitätsprüfungen.

3. Offenlegung (Bundesanzeiger)
Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung im Bundesanzeiger – von der Prüfung der Offenlegungspflichten über die technische Einreichung bis zur fristgerechten Veröffentlichung.

Ihren Jahresabschluss von Experten erstellen lassen, mit persön­licher Betreuung und bundes­weitem Online-Service

Ob steuerlicher Jahresabschluss, Abschluss nach HGB, Jahres­ab­schlussprüfung oder digitale Jahresabschlusserstellung – Sie erhalten alles aus einer Hand.

Für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform

Wer einen Jahresabschluss machen­ muss­ – und wie wir unterstützen

  • Selbstständige und Freiberuf­ler:innen
    Wir unterstützen Sie bei der Bilanzierung oder EÜR, erklären Unterschiede ver­ständ­lich und sorgen dafür, dass Ihr Jahresab­schluss alle Anforderun­gen von HGB, Steuerrecht und Finanzamt erfüllt.
  • Kleinunternehmer:innen
    Auch wenn häufig keine Bilanzie­rungs­pflicht besteht, ist ein Jahres­abschluss hilfreich, um die wirt­schaft­liche Lage transparent zu machen und den Überblick über Einnahmen, Umsatz und Ausgaben zu behalten.
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
    Für Kapitalgesellschaften erstellen wir vollständige Jahresabschlüsse inklusive GuV, Anhang und Offen­legung – und prüfen, ob eine Prüfungs­pflicht nach § 316 HGB besteht. Unsere Abschluss­prüfer:innen stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite.
  • Gründer:innen und Start-ups
    Wir begleiten Sie von der Eröff­nungsbilanz bis zum ersten Jahres­abschluss – mit klaren Prozessen, verlässlicher Beratung und digi­talem Dokumenten­austausch.

Schritt für Schritt zur  Jahresabschluss­erstellung

Transparenz und Effizienz stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb ist die Erstellung Ihres Jahresabschlusses bei uns klar strukturiert – und auf Wunsch vollständig online möglich.

01.

Kennenlern­gespräch

Wir klären Ihren Bedarf, Ihre Ziele und die passen­de Lösung.

02.

Digitale Beleg­übergabe

Digital, flexibel und abge­stimmt auf Ihre Struk­turen.

03.

Datenprüfung

Wir prüfen Ihre Buch­führung sorg­fältig auf Voll­ständig­keit und Plausi­bilität.

04.

Abschluss­buchungen

Alle erforderlichen Ab­schluss­buchungen werden fach­gerecht durchgeführt.

05.

Jahresabschluss

Erstellt nach HGB – auf Wunsch mit geson­der­ter Steuerbilanz.

06.

Abschluss­gespräch

Wir erläutern Ihre Ergeb­nisse und bespre­chen offene Fragen persön­lich mit Ihnen.

07.

Bilanzanalyse

Wir zeigen steuerliche und betriebswirtschaftliche Po­ten­ziale klar und verständlich auf.

08.

Offenlegung

Wir übernehmen die frist­ge­rechte Offen­legung im Bun­des­­anzeiger – rechts­sicher und zuver­lässig.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Zum Jahresabschluss gehören die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und – je nach Unternehmensform – ein Anhang oder Lagebericht. Diese Unterlagen zeigen die Vermö­gens-, Finanz- und Ertrags­lage Ihres Unternehmens.
 
Grundsätzlich sind alle Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen und am Ende des Geschäfts­jahres einen Jahresab­schluss zu erstellen. Dazu zählen insbeson­dere Kapital­gesell­schaften (z. B. GmbH, UG, AG) sowie viele Personen­handels­gesell­schaften (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG).

Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende können unter bestimmten Voraus­set­zungen statt eines Jahres­abschlusses eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall eine Pflicht zur Bilanzierung besteht und welche Form der Gewinnermitt­lung für Sie in Frage kommt.

Die Bilanz ist Teil des Jahres­ab­schlusses. Sie stellt Vermögen und Schulden Ihres Unter­nehmens zu einem Stich­tag gegenüber und wird in der Regel zusammen mit einer Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Bilanz und GuV bilden den klassischen Jahres­ab­schluss für bilanzierende Unternehmen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine ein­fachere Form der Gewinnermitt­lung. Hier werden die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen den abgeflossenen Ausgaben gegenübergestellt. Die EÜR wird vor allem von Freiberuflern und kleineren Betrieben genutzt, die nicht zur Bilanzierung ver­pflich­tet sind. Wir beraten Sie, welche Form für Ihr Unternehmen zulässig und sinnvoll ist.

Die Kosten richten sich nach Aufwand, Unternehmensgröße und der Steuerberater­ver­gü­tungs­verordnung (StBVV). Nach einem kurzen Kennenlern­gespräch können wir Ihnen ein transparentes Angebot erstellen.

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätes­tens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger einreichen.

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Bundes­an­zeiger eingereicht, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungs­geld­verfahren einleiten. Dies kann zu nicht unerheblichen Ordnungs­geldern führen, die zusätzlich Aufwand und Ärger verursachen.

Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie solche Risiken: Wir planen die Fristen rechtzeitig ein, begleiten Sie bei der Erstellung der Unterlagen und übernehmen die fristgerechte Offenlegung für Sie.

Ein Abschluss nach HGB ist der handelsrechtliche Jahres­ab­schluss, der nach den Vor­schriften des Handels­gesetz­buchs aufgestellt wird. Er dient in erster Linie als Infor­mations­grund­lage für Gesellschafter, Gläubiger, Banken und andere externe Adressaten.

In vielen Fällen wird neben dem HGB-Abschluss eine steuer­liche Gewinnermittlung erstellt, die speziell den Anforde­run­gen der Finanz­verwaltung entspricht. Wir unter­stützen Sie bei der Erstellung beider Abschlüsse und erklären Ihnen die Unter­schiede verständlich.

Der Wirtschaftsprüfer unter­sucht, ob der Jahresabschluss und ein even­tuell vorhan­dener Lage­bericht den gesetz­lichen Anforde­rungen entsprechen und ein möglichst zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unter­nehmens vermitteln.

Hierzu werden unter anderem Buchführung, Belege, Verträge und Systeme stichprobenartig geprüft. Am Ende steht ein Prüfungsbericht und ein Bestä­tigungsvermerk oder ein ent­spre­chend modifiziertes Prüfungsurteil.

Als Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft können wir sowohl Pflicht­prüfungen als auch frei­willige Prüfungen durch­führen.

Für den Jahresabschluss benö­tigen wir vollständige Buch­führungs­unterlagen, Konto­aus­züge, Belege, Inventar­listen, Verträge und Nachweise zu Forde­rungen oder Verbind­lich­keiten. Je vollstän­diger Ihre Unter­lagen sind, desto reibungs­loser und schneller verläuft die Erstellung.

Die Branche beeinflusst oft die Bewertung von Vermögens­werten, Rückstellun­gen und Abschrei­bungen. In manchen Branchen gelten außerdem besondere handels- oder steuerrechtliche Vorschriften. Wir berücksichtigen diese branchenspezifischen Besonderheiten bei der Erstellung Ihres Abschlusses.
 
Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann unterschiedliche Folgen haben. Er kann zu falschen steuerlichen Ergebnissen, falschen Ausschüttungen oder zu Irritationen bei Banken und anderen Geschäftspartnern führen. In gravierenden Fällen drohen zudem steuerliche Nachforderungen, Schätzungen oder rechtliche Auseinander­setzungen.

Unsere Aufgabe ist es, solche Risiken zu minimieren: Durch sorgfältige Buchführungs­prüfung, fachgerechte Abschluss­buchungen und, wenn gewünscht, eine zusätzliche Prüfung durch unsere Wirtschaftsprüfer schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Ihre Entschei­dungen und Ihre Kommunikation nach außen.

Unsere Zusammenarbeit ist auf Wunsch vollständig digital möglich. Sie übermitteln uns Ihre Belege und Auswertungen über gesicherte Online-Schnitt­stellen oder digitale Beleg­por­tale. Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video­konfe­renz, die fertigen Unter­lagen stellen wir Ihnen elektro­nisch zur Verfügung.

Wenn Sie noch nicht digital arbeiten, begleiten wir Sie bei der Umstellung Ihrer Prozesse – Schritt für Schritt und in einem Tempo, das zu Ihrem Unter­nehmen passt.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Wir beraten Sie persönlich!

Jetzt Kontakt aufnehmen – Wir beraten Sie persönlich!

Unser Team aus erfahrenen Steuerbera­ter:innen und Wirtschafts­prüfer:innen vereint Fach­wissen, Präzision und moderne digitale Arbeitsweisen.

Wir betreuen Mandant:innen in ganz Deutsch­land – persönlich, online oder hybrid – und stehen für eine Zusammenarbeit, die klar, transparent und verlässlich ist.

Standort: Dresden – und auch deutschlandweit für Sie da!

Telefon: 0351 3146996-0
E-Mail: info@ustb-beratung.de

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