Professionell. Digital. Bundesweit.
Ihre Partner für professionelle Jahresabschlüsse
Jahresabschluss sicher und digital erstellen lassen – fristgerecht, steuerkonform und bundesweit betreut. Für Unternehmen jeder Größe.
Ihr Jahresabschluss – erstellt von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er zeigt, wie Ihr Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr wirtschaftlich gewachsen ist – und bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen, steuerliche Optimierungen und Gespräche mit Banken, Investoren oder dem Finanzamt.
Wir unterstützen Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach Handelsgesetzbuch (HGB) einschließlich Handelsbilanz sowie der gesonderten Steuerbilanz nach Steuerrecht – schnell, zuverlässig und auf Wunsch vollständig digital.
Wir kümmern uns um die Zahlen des vergangenen Jahres, damit Sie sich auf die Chancen des nächsten konzentrieren können.
Unsere Leistungen
Jahresabschluss erstellen nach HGB, Steuerrecht & EÜR
Ein professioneller Jahresabschluss bündelt alle Zahlen, die ihr Unternehmen ausmachen – und macht sie vergleichbar, prüfbar und belastbar. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – inklusive Bilanzierung und rechtssicherer Dokumentation.
Jahresabschluss nach HGB und Steuerrecht
Erstellung der Handels- und Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie – falls erforderlich – Anhang und Lagebericht. Wir prüfen, ob eine Bilanzierungspflicht oder Prüfungspflicht besteht und beraten Sie transparent.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Für Freiberufler:innen und kleinere Betriebe erstellen wir eine übersichtliche EÜR, die steuerlich korrekt und nachvollziehbar aufgebaut ist – ideal zur Vorlage beim Finanzamt.
Abschlussbuchungen und Bilanzanalyse
Auf Basis Ihrer Buchführung führen wir sämtliche Abschlussbuchungen durch, prüfen Plausibilitäten und erläutern Ihnen die Ergebnisse in einer klar strukturierten Bilanzanalyse.
Sonder- und Zwischenabschlüsse
Bei Gründung, Umwandlung oder Verkauf erstellen wir Sonderbilanzen und Zwischenabschlüsse nach den geltenden Anforderungen.
Jahresabschlussprüfung, E-Bilanz und Offenlegung
1. Jahresabschlussprüfung
Für prüfungspflichtige und freiwillig prüfende Unternehmen führen wir gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach §§ 3167 ff. HGB durch. Unsere Wirtschaftsprüfer prüfen Ordnungsmäßigkeit, Plausibilität und Verlässlichkeit Ihres Jahresabschlusses und Lageberichts und erstellen einen aussagekräftigen Prüfungsbericht.
2. E-Bilanz (Finanzamt)
Wir erstellen die E-Bilanz auf Basis Ihres Jahresabschlusses und übermitteln sie elektronisch und fristgerecht an das Finanzamt – inklusive der erforderlichen Taxonomie und Plausibilitätsprüfungen.
3. Offenlegung (Bundesanzeiger)
Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung im Bundesanzeiger – von der Prüfung der Offenlegungspflichten über die technische Einreichung bis zur fristgerechten Veröffentlichung.
Ihren Jahresabschluss von Experten erstellen lassen, mit persönlicher Betreuung und bundesweitem Online-Service
Ob steuerlicher Jahresabschluss, Abschluss nach HGB, Jahresabschlussprüfung oder digitale Jahresabschlusserstellung – Sie erhalten alles aus einer Hand.
Für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform
Wer einen Jahresabschluss machen muss – und wie wir unterstützen
- Selbstständige und Freiberufler:innen
Wir unterstützen Sie bei der Bilanzierung oder EÜR, erklären Unterschiede verständlich und sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss alle Anforderungen von HGB, Steuerrecht und Finanzamt erfüllt. - Kleinunternehmer:innen
Auch wenn häufig keine Bilanzierungspflicht besteht, ist ein Jahresabschluss hilfreich, um die wirtschaftliche Lage transparent zu machen und den Überblick über Einnahmen, Umsatz und Ausgaben zu behalten.
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)
Für Kapitalgesellschaften erstellen wir vollständige Jahresabschlüsse inklusive GuV, Anhang und Offenlegung – und prüfen, ob eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht. Unsere Abschlussprüfer:innen stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite. - Gründer:innen und Start-ups
Wir begleiten Sie von der Eröffnungsbilanz bis zum ersten Jahresabschluss – mit klaren Prozessen, verlässlicher Beratung und digitalem Dokumentenaustausch.
Schritt für Schritt zur Jahresabschlusserstellung
Transparenz und Effizienz stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb ist die Erstellung Ihres Jahresabschlusses bei uns klar strukturiert – und auf Wunsch vollständig online möglich.
01.
Kennenlerngespräch
Wir klären Ihren Bedarf, Ihre Ziele und die passende Lösung.
02.
Digitale Belegübergabe
Digital, flexibel und abgestimmt auf Ihre Strukturen.
03.
Datenprüfung
Wir prüfen Ihre Buchführung sorgfältig auf Vollständigkeit und Plausibilität.
04.
Abschlussbuchungen
Alle erforderlichen Abschlussbuchungen werden fachgerecht durchgeführt.
05.
Jahresabschluss
Erstellt nach HGB – auf Wunsch mit gesonderter Steuerbilanz.
06.
Abschlussgespräch
Wir erläutern Ihre Ergebnisse und besprechen offene Fragen persönlich mit Ihnen.
07.
Bilanzanalyse
Wir zeigen steuerliche und betriebswirtschaftliche Potenziale klar und verständlich auf.
08.
Offenlegung
Wir übernehmen die fristgerechte Offenlegung im Bundesanzeiger – rechtssicher und zuverlässig.
Häufige Fragen zum Jahresabschluss
Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende können unter bestimmten Voraussetzungen statt eines Jahresabschlusses eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall eine Pflicht zur Bilanzierung besteht und welche Form der Gewinnermittlung für Sie in Frage kommt.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine einfachere Form der Gewinnermittlung. Hier werden die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen den abgeflossenen Ausgaben gegenübergestellt. Die EÜR wird vor allem von Freiberuflern und kleineren Betrieben genutzt, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind. Wir beraten Sie, welche Form für Ihr Unternehmen zulässig und sinnvoll ist.
Die Kosten richten sich nach Aufwand, Unternehmensgröße und der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nach einem kurzen Kennenlerngespräch können wir Ihnen ein transparentes Angebot erstellen.
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahresende beim Bundesanzeiger einreichen.
Mit uns an Ihrer Seite vermeiden Sie solche Risiken: Wir planen die Fristen rechtzeitig ein, begleiten Sie bei der Erstellung der Unterlagen und übernehmen die fristgerechte Offenlegung für Sie.
In vielen Fällen wird neben dem HGB-Abschluss eine steuerliche Gewinnermittlung erstellt, die speziell den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung beider Abschlüsse und erklären Ihnen die Unterschiede verständlich.
Hierzu werden unter anderem Buchführung, Belege, Verträge und Systeme stichprobenartig geprüft. Am Ende steht ein Prüfungsbericht und ein Bestätigungsvermerk oder ein entsprechend modifiziertes Prüfungsurteil.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können wir sowohl Pflichtprüfungen als auch freiwillige Prüfungen durchführen.
Für den Jahresabschluss benötigen wir vollständige Buchführungsunterlagen, Kontoauszüge, Belege, Inventarlisten, Verträge und Nachweise zu Forderungen oder Verbindlichkeiten. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser und schneller verläuft die Erstellung.
Unsere Aufgabe ist es, solche Risiken zu minimieren: Durch sorgfältige Buchführungsprüfung, fachgerechte Abschlussbuchungen und, wenn gewünscht, eine zusätzliche Prüfung durch unsere Wirtschaftsprüfer schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen und Ihre Kommunikation nach außen.
Wenn Sie noch nicht digital arbeiten, begleiten wir Sie bei der Umstellung Ihrer Prozesse – Schritt für Schritt und in einem Tempo, das zu Ihrem Unternehmen passt.
Jetzt Kontakt aufnehmen – Wir beraten Sie persönlich!
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Unser Team aus erfahrenen Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vereint Fachwissen, Präzision und moderne digitale Arbeitsweisen.
Wir betreuen Mandant:innen in ganz Deutschland – persönlich, online oder hybrid – und stehen für eine Zusammenarbeit, die klar, transparent und verlässlich ist.
Standort: Dresden – und auch deutschlandweit für Sie da!
Telefon: 0351 3146996-0
E-Mail: info@ustb-beratung.de

